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Erste-Hilfe für Betriebe

Erste-Hilfe-Maßnahmen können für die Rettung von Menschenleben eine entscheidende Bedeutung haben. Sie beeinflussen die Folgen und den späteren Heilungsprozess maßgeblich. Daher sind in Ihrem Unternehmen gut ausgebildete Ersthelfende unumgänglich. Nutzen Sie die Gelegenheit, die Erste-Hilfe-Kenntnisse Ihrer Mitarbeitenden aufzufrischen bzw. neue Ersthelfende ausbilden zu lassen.

Die Berufsgenossenschaften (BG) schreiben (BGV A1) vor, dass bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten mindestens eine Ersthelfende Person zur Verfügung stehen muss. Sind mehr als 20 Personen anwesend, müssen 10 % der Belegschaft als Ersthelfende zur Verfügung stehen. In Verwaltungs- und Handelsbetrieben genügen 5 %. Aus diesem Grund bieten wir als ermächtigte Ausbildungsstelle solche BG lizenzierte Erste-Hilfe-Kurse an.

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Sie möchten mit Ihrem Unternehmen an der nächsten Fortbildung teilnehmen? Schreiben Sie uns, um einen individuellen Termin für Ihr Unternehmen zu vereinbaren. (Mindestteilnehmerzahl: 6 Personen). Die Kosten für diesen Kurs inkl. der Auffrischungskurse (alle zwei Jahre) werden von der Berufsgenossenschaft übernommen.

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